Zwischen Liebe und Freiheit

von Lars Syring
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01.10.2026
Wer aus christlich-reformierter Perspektive über Verantwortung nachdenkt, wird sie irgendwo zwischen der wunderbaren Freiheit der Kinder Gottes (Röm 8, 21) und dem Doppelgebot der Liebe (Mt 22, 37-40) zu bedenken haben.

Wie übernehmen wir Verantwortung, wenn wir auf der einen Seite frei und auf der anderen Seite durch die Liebe gebunden sind? Das ist die grosse Frage.

Wenn wir in unserer Landeskirche aktuell dabei sind, das Reglement «Kirchliches Leben» zu bedenken, werden wir sehr konkret davon zu reden haben. Und wir stehen vor dem Problem, dass sich aus Freiheit und Liebe eigentlich kein Gesetz schmieden lässt. Freiheit und Liebe übernehmen Verantwortung, indem sie je und je gucken, was im Moment den Menschen dient. Das führt eher zu einer Situationsethik als zu einem starren Gesetz. Im Wissen darum hat die alte Verfassung und die damit verbundenen Reglemente immer wieder «In der Regel…» geschrieben, sodass letztlich nur «In-der-Reglemente» entstanden sind. Das hat de facto dazu geführt, dass eigentlich jeder gemacht hat, was er gerade für richtig hielt. Der Kirchenrat hatte grösste Mühe, bei den gemeindeautonomen Kirchgemeinden alles in einigermassen seriösen Bahnen zu behalten. Wirkliche Instrumente, um ein Nichtbeachten der Reglemente zu verhindern, hat der Kirchenrat nicht. Ihm bleibt die Macht der warmen Worte.

Segensfeier oder Bekenntnis

Nun kennt unsere Landeskirche kein Lehramt und keine Bekenntnisse respektive Bekenntnisschriften. Insofern steht es uns frei, das Reglement so zu gestalten, wie es den Menschen und den Kirchgemeinden im Appenzellerland dient. Bei der aktuell noch verbindlichen Kirchenordnung hat das Anfang der 2000er Jahre zum Beispiel dazu geführt, dass die Konfirmation völlig losgelöst von der Taufe als Segensfeier zum Abschluss des Religionsunterrichts betrachtet wurde. Das ist, soweit ich das überblicke, weltweit einzigartig. In den Kirchen der Reformation ist Konfirmation normalerweise das Fest, bei dem die Jugendlichen ihren Glauben bekennen und die Verantwortung für ihre Taufe selbst in die Hand nehmen. Sie bekommen mit ihrem 16. Geburtstag das aktive Wahlrecht in unserer Kirche. Für mich war das in den vergangenen 25 Jahren im Amt nie ein Problem. Aber bei Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kirchen sorgte das manchmal für Achselzucken.

Gespannt bin ich nun, wie das neue Reglement mit den kirchlichen Berufsgruppen umgeht. Die neue Kirchenverfassung hat, ich schreibe aus eigener Betroffenheit, dem Pfarrkonvent kein Antragsrecht mehr an der Synode eingeräumt. Bisher hatte er das immer. Vom kirchenpolitischen Diskurs ist er jetzt ausgeschlossen. Und da immer weniger Pfarrerinnen und Pfarrer in der Synode sind, werden ihre Interessen kaum noch gehört werden. Selbstkritisch muss ich natürlich zugeben, dass sich der Pfarrkonvent in den vergangenen Jahren einigermassen schwer damit getan hat, weiterführende Impulse zu setzen. 

Nun könnten wir ja sagen, dass es in einer Kirche, die das Priestertum aller Gläubigen vor sich herträgt, gar nicht nötig ist, dass Pfarrerinnen und Pfarrer besonders gehört werden. Andererseits ist ein bisschen mehr Fachwissen vielleicht auch nicht ganz so schlimm, wie offenbar befürchtet.

Die Umsetzung

Nun denn. Im Wissen darum, dass unsere Gesetze ohnehin nur Stückwerk (1Kor 13, 9) sind und gelegentlich wieder überarbeitet werden, sehe ich den Reglementen gelassen entgegen. Die Verantwortung, die in ihnen deutlich werden muss, gibt für mich vor allem eine Stimmung an. Ermöglichen sie mir, dass ich gerne damit arbeite? Setzen sie einen Rahmen, in dem wir uns als Kirchgemeinden wiederfinden? Lassen sie Raum zum Ausprobieren?

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