Auftakt zur Verfassungsreform der reformierten St. Galler Kirche

St. Galler Kirche: Start zur Gesamtrevision der Verfassung

von Andreas Ackermann / kid
min
24.01.2026
Die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen ist in die Jahre gekommen. Es braucht eine neue. Nun erfolgte der Start zur Gesamtrevision.

Das Startsignal zur neuen Verfassung in der Lokremise in St.Gallen gaben eine Posaune und ein Horn  – mit einer Fanfare. Jetzt geht es los. Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen gibt sich eine neue Verfassung. Die derzeit gültige stammt aus dem Jahr 1974. „Das sieht man ihr an“, sagte Benjamin Schindler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität St.Gallen HSG, den rund 160 Zuhörerinnen und Zuhörern an der Auftaktveranstaltung zur neuen Verfassung. So sei in der bisherigen stets nur von Pfarrern die Rede, der Grosse Rat werde genannt, den es seit zwei Jahrzehnten nicht mehr gebe oder sie verfüge über keinerlei Hinweise zu einem Rechtsschutz. „Da braucht es eine Revision“.

Reformbedarf

Doch was muss alles neu werden? Schindler gab dazu einige Denkanstösse. Allzu schlank sollte die neue Verfassung nicht werden, warnte er. Sonst genüge sie nicht dem Status der reformierten Kirche als öffentlich-rechtlich anerkannte Institution. Und allzu innovativ sollte sie auch nicht sein, riet er. Denn zu viel Innovation berge die Gefahr von Widerstand. Das zeigten einige gescheiterte Verfassungsabstimmungen in Kantonen. Auch die neue Verfassung der St.Galler Kirche hat vor dem reformierten Stimmvolk zu bestehen.

Man merke sich – genügend ausführlich und mehrheitsfähig muss sie sein. Weitere Orientierung bot Rita Famos, Präsidentin der Reformierten Kirche Schweiz (EKS) in ihrem Referat. „Reformierte Kirche hat natürlich reformfähig zu sein“, sagte sie zunächst. Auch sollte Kirche lokal verwurzelt, glaubwürdig und lernbereit sein sowie den Glauben leben, erklären und weitertragen können. Zudem sei Kirche heute gesamtgesellschaftlich engagiert,  interreligiös profiliert und national und global vernetzt.

Auf alle Fälle sei eine Verfassungsreform eine grosse Baustelle, gab Barbara Hächler, Vizepräsidentin des Administrationsrates des katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen, in ihrem Grusswort zu bedenken. Sie weiss, wovon sie spricht. Ist doch der katholische Konfessionsteil ebenfalls mitten in einer Verfassungsreform. „Die Verfassung zu revidieren, ist vergleichbar mit dem umfassenden Umbau des eigenen Hauses, samt Abriss tragender Wände. Und das alles, während das Haus weiterhin bewohnt bleibt.“

Breit abgestĂĽtzter Prozess

Also – ab an die Arbeit. Martin Schmidt, Präsident der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, skizzierte die nächsten Schritte. Bei all diesen sei darauf zu achten, dass sich möglichst alle, die sich einbringen wollten, es auch könnten, betonte er. „Denn der Weg hin zur Verfassung ist wohl fast wichtiger als das Ziel“.

Zunächst machen sich Projektteams  an mögliche Inhalte. Themen der Teams sind Berufe, Dienste und Ämter; kirchliches Leben; Struktur und Finanzen sowie Rechtssetzung. Daraus entstehen inhaltliche Vorschläge. Diese werden dann in den Kirchgemeinden und Berufsverbänden diskutiert. Aus den Ergebnissen entsteht ein Verfassungsentwurf, der in breite Vernehmlassung geht. Die angepasste Form berät und verabschiedet die Synode, das Kirchenparlament. Es folgt die Volksabstimmung und schliesslich die Genehmigung durch die Regierung des Kantons St.Gallen. Die St.Galler Kirche gibt sich für all das drei bis vier Jahre Zeit.           

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