Der Kirchenbund wird 2020 zur Kirche

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18.12.2018
Die Abgeordneten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes haben die neue Verfassung deutlich angenommen.

Aus dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund SEK wird neu ab 2020 die «Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz» EKS. Die Abgeordneten des SEK haben die neue Verfassung an ihrer ausserordentlichen Versammlung mit grosser Mehrheit angenommen: Es gab bei 62 Ja-Stimmen nur eine Gegenstimme sowie eine Enthaltung.

Das eigentliche Herzstück der neuen Verfassung sei der Auftrag der EKS, schreibt der Kirchenbund am 18. Dezember, und zwar «die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus durch Wort und Sakrament, Diakonie und Seelsorge, Erziehung und Bildung».

Über die neue Verfassung haben die Abgeordneten seit November 2017 in mehreren Sitzungen beraten. Mehrere Paragraphen wurden unter den Abgeordneten rege diskutiert. «Die Krisen im Prozess waren wichtig», zitiert der Kirchenbund Claudia Haslebacher, die Präsidentin der Abgeordnetenversammlung, in seiner Mitteilung. Die neue Verfassung sei ein starkes Zeugnis dafür, was im Blick auf die Einheit der Kirchen möglich sei.

Führungsrolle für den Ratspräsidenten
Anlass zur Diskussion gab unter anderem die Neustrukturierung, die eine dreigliedrige Neuorganisation der Kirchengemeinschaft vorsieht: «Synodal, kollegial, personal» heisst das neue Konzept. Die zentralistische Tendenz des Verfassungsentwurfs stiess während den Beratungen auf Skepsis. Dem Ratspräsidenten kommt neu eine personalisierte, auch geistlich verstandene Führungsrolle zu. Das Amt des Ratspräsidenten wird aber nicht wie ursprünglich vorgesehen nur Pfarrerinnen und Pfarrern vorbehalten sein.

Die neue Verfassung enthält ausserdem einen Gleichstellungsartikel, den die SEK-Frauenkonferenz gefordert hatte. Dieser erwähnt nun explizit, dass die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz die Gleichstellung der Geschlechter sowie eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Gremien fördere.

Ratspräsident Gottfried Locher betonte laut Mitteilung, dass die neue Verfassung die reformierte DNA transportiere und dass ihr Erfolg von der Zusammenarbeit der lokalen, kantonalen und nationalen Ebenen abhänge. Die neue Verfassung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die erste Synode findet im Juni 2020 im Wallis statt. ref.ch

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