Nicht zum Diener des Staates werden

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23.01.2023
Prof. Dr. Christina Aus der Au, Kirchenratspräsidentin der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau, erläutert, weshalb sie Leistungsvereinbarungen gegenüber kritisch eingestellt ist.

Die Kirche als Dienstleistungsunternehmen, bei dem der Kanton je nach Bedarf spezifische Leistungen bestellt? Das kann die Kirche nicht wollen: Der Staat würde zu ihrem Auftraggeber. Jede Sozialleistung, jeder Besuch, jede Stunde Seelsorge, jedes CEVI-Abenteuer würde in Franken und Rappen umgerechnet und vergütet. Der Staat entschiede, wo die Gelder hinfliessen und wie viel Leistung die Jungen, die Alten, die Gefangenen und die Geflüchteten zugute haben. Im Paragraphen 126 unserer Kirchenordnung heisst es: «Die Diakonie ist der Auftrag aus dem Evangelium.» Dürfen wir hier Diener des Staates werden? Auch der Staat will das nicht: Eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz hat am Beispiel des Kantons Baselland errechnet, dass die beiden Landeskirchen Sozialleistungen im Wert von ca. 27 Millionen Franken erbringen. Davon beträgt der Anteil der Ehrenamtlichen knapp 22 Millionen Franken, also über 80 Prozent! Kann das der Kanton Thurgau wirklich bezahlen? Das Abstimmungsresultat im Grossen Rat zeigt, dass der Kanton den Kirchen zutraut, in durchaus auch kritischer Solidarität mit Wirtschaft und Politik unsere Gesellschaft mitzugestalten. Diese Zusammenarbeit auf Augenhöhe sollten wir nicht aufs Spiel setzen, indem wir die Kirchen in ihrer öffentlichen Relevanz auf ihre diakonische Nützlichkeit beschränken.

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