Die Synode wird kleiner

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15.12.2021
Jede Kirchgemeinde ist mit mindestens einem Sitz im Thurgauer Kirchenparlament vertreten. Die Sitzzahl wird in der nächsten Amtsperiode kleiner. Weshalb?

In vielen Thurgauer Kirchgemeinden werden am Abstimmungssonntag vom 13. Februar 2022 die Abgeordneten in die Synode neu gewählt.

Neue Amtsdauer beginnt
Am 31. Mai 2022 geht die Amtsdauer 2018 bis 2022 der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zu Ende. Mit dem Beschluss zur Durchführung der Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2022 bis 2026 hat der Kirchenrat die Sitzverteilung auf die 61 Kirchgemeinden festgelegt. In der Amtsperiode 2018 bis 2022 betrug die Sitzzahl der Synode 120. Aufgrund der rückläufigen Mitgliederzahl und eines Kirchgemeindezusammenschlusses sind in der neuen Synode nur noch 114 Sitze zu besetzen.

Die vier Kirchgemeinden Amriswil-Sommeri, Arbon, Bischofszell-Hauptwil und Diessenhofen verlieren je einen Sitz in der Synode. Die auf den 1. Januar 2021 neu gebildete Kirchgemeinde Affeltrangen-Braunau-Märwil hat in der neuen Synode Anspruch auf zwei Sitze. Die aufgelösten Kirchgemeinden Braunau und Märwil waren bis anhin mit einem Sitz vertreten gewesen, Affeltrangen mit zwei Sitzen.

Frist läuft bis Ende April
Die grösste Abordnung in der Synode stellt die Kirchgemeinde Frauenfeld mit zehn Sitzen. Jede Kirchgemeinde ist mit mindestens einem Sitz im Thurgauer Kirchenparlament vertreten. Für die Durchführung der Gesamterneuerungswahlen hat der Kirchenrat den Kirchgemeinden eine Frist bis 30. April 2022 gesetzt. Viele kleinere Kirchgemeinden wählen ihre Vertretung in der Synode an den Kirchgemeindeversammlungen im kommenden Frühjahr. Die erste Sitzung der neuen Synode findet am Montag, 28. Juni 2022, statt.

 

(Ernst Ritzi)

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