Gottesdienst als Herzstück – aber nicht mehr jeden Sonntag

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26.04.2021
Im März verabschiedete die Synode der reformierten Kirche Baselland die neue Finanzordnung. Auch die neue Kirchenordnung ist nicht umstritten. Trotzdem gab es viel zu diskutieren und die erste Lesung konnte nicht abgeschlossen werden.

An der ausserordentlichen Sitzung vom 23. und 24. März in Muttenz verabschiedeten die Synodalen in zweiter Lesung diskussionslos die neue Finanzordnung der reformierten Kirche Baselland. Die erste Lesung der neuen Kirchenordnung hingegen konnte nicht abgeschlossen werden und wird an der Frühjahrssynode im Juni weitergeführt. Die zweite Lesung ist im Spätsommer vorgesehen.

Die aktuelle Kirchenordnung stammt aus dem Jahr 1956. Die Kirchenordnung definiert den kirchlichen Auftrag, regelt das kirchliche Leben samt Organisation, Strukturen und Zuständigkeiten der Landeskirche und Kirchgemeinden. Die Totalrevision sei das Resultat eines breit gefächerten Diskurses, sagte Kirchenratspräsident Christoph Herrmann.

Bei den Diskussionen ging es denn auch nicht um grundlegende inhaltliche Kritik, sondern um Anpassungen beim Zusammenwirken und den Aufgaben der kirchlichen Dienste wie etwa Pfarramt und Diakonie, und um die Definition der Mitgliedschaft oder die Bedeutung des Gottesdienstes. Die Synode lehnte die Mehrheit der eingereichten Anträge ab.

Bedeutung der Taufe
Bei der Diskussion um die Mitgliedschaft stand die Frage im Zentrum, inwieweit die Taufe dafür eine Bedingung ist. Die neue Kirchenordnung sieht weiterhin vor, dass, wer sich taufen lässt, Kirchenmitglied wird. Die Taufe ist jedoch keine Voraussetzung, um Mitglied zu werden. Man geht davon aus, dass ein Mitglied getauft ist oder sich taufen lassen will. Ebenso, dass ein Kind von reformierten Eltern deren Konfession teilt. «Durch entsprechende Deklaration» bei den Behörden nach der Geburt werde diese Vermutung bestätigt.

Die neue Kirchenordnung sorgt für mehr Freiheit. So etwa gilt der Gottesdienst weiterhin als die Mitte des Gemeindelebens, er muss aber nicht mehr jeden Sonntag stattfinden. Den Kirchgemeinden steht ab 1500 Mitgliedern eine pfarramtliche Vollzeitstelle zu. 30 Prozent dieser ersten Pfarrstelle können sie jedoch gemäss ihren Bedürfnissen an Sozialdiakone oder Katechetinnen vergeben.

Der Antrag von Dominique von Hahn und Stephan Kux aus der Kirchgemeinde Arlesheim forderte, dass die Kantonalkirche und die Kirchgemeinden sich darum bemühen, zu «distanzierten und kontaktlosen» Kirchenmitgliedern «eine von Akzeptanz und angemessener Wertschätzung geprägte Beziehung zu pflegen». Dem stimmte die Mehrheit der Synodalen zu.

Karin Müller

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