Die Untersuchungskommission steht

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15.09.2020
Die Synodalen der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) haben die Personen bestimmt, welche die Beschwerde gegen Gottfried Locher untersuchen sollen. Davon abgesehen war die Versammlung geprägt von der Behandlung lange aufgeschobener Geschäfte.

An der Synode vom 15. Juni war die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) noch kräftig durchgeschüttelt worden. Nicht nur wurde damals bekannt, dass eine ehemalige Mitarbeiterin eine Beschwerde wegen Grenzverletzung gegen den zurückgetretenen Präsidenten Gottfried Locher eingereicht hat. Auch machte ein Ratsmitglied eine Beziehung zwischen den beiden Ratskollegen Gottfried Locher und Sabine Brändlin öffentlich.

Nun hat die EKS begonnen, die Krise aufzuarbeiten: An der Versammlung vom 13. und 14. September bestimmte die Synode die Mitglieder der Kommission, die mit der Untersuchung der Ereignisse betraut wird. Es sind dies die Waadtländer Synodalratspräsidentin Marie-Claude Ischer, die mit 76 Stimmen das beste Ergebnis erzielte und das Präsidium übernehmen wird. Weiter wurden Rolf Berweger (Zug) und Barbara Hirsbrunner (Graubünden) mit je 68 Stimmen gewählt sowie Roland Stach (Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn) mit 66 Stimmen, Lars Syring (Appenzell) mit 65 Stimmen und Corinne Duc (Zürich) mit 52 Stimmen.

Vertreterin der Frauenkonferenz gewählt
Hansruedi Vetsch aus dem Thurgau schied als Überzähliger aus. Einen Sitz erhalten hat dagegen Gabriela Allemann (58 Stimmen) als Delegierte der Frauenkonferenz. Ihrer Wahl war eine längere Diskussion vorausgegangen. Unklar war, ob Delegierte der Konferenzen überhaupt in Kommissionen der Synode vertreten sein dürfen. Die neue Verfassung lässt dies offen, ein gültiges Reglement, das den Punkt klärt, gibt es noch nicht, da die EKS erst Anfang Jahr aus dem Kirchenbund hervorgegangen ist.

Das alte Reglement der Abgeordnetenversammlung, das quasi als Ăśbergangsrecht fungiert, schliesst Delegierte der Konferenzen als Kommissionsmitglieder aus. Sie spricht ihnen lediglich das Rede- und Antragsrecht zu. Auf diesen Standpunkt stellten sich sowohl die GPK als auch der Rat.

Die Nominationskommission und mehrere Synodale hielten dagegen. So sagte Catherine Berger von der Aargauer Kirche, dass die Verfassung keinerlei Einschränkungen bezüglich der Wählbarkeit mache und die Synode den Spielraum doch entsprechend ausnützen solle. Andreas Zeller von den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn wiederum argumentierte mit dem Knowhow der Frauenkonferenz, das gerade in dieser Situation unverzichtbar sei. «Wenn es uns wirklich ernst damit ist, diese schlimme Geschichte aufzuarbeiten, dann gibt es nichts anderes als Gabriela Allemann in die Kommission zu wählen.» Mit grosser Mehrheit entschied sich die Synode dafür, Delegierte der Konferenzen grundsätzlich zur Mitarbeit in Kommissionen zuzulassen.

Synode verschärft Auftrag
Im Weiteren bestimmte die Synode den Zeitplan, den finanziellen Rahmen sowie den konkreten Auftrag der Kommission. Dabei verschärfte sie die Vorlage aus dem Synodebüro in einem Punkt: Neben der eigentlichen Beschwerde sowie dem Umgang des Rates damit sollen auch die Divergenzen zwischen dem GPK-Bericht und der Antwort des Rates Gegenstand der Untersuchung sein. Die beiden Texte waren insbesondere in Bezug auf die Stimmung im Rat und die Zusammenarbeit zwischen Rat und Geschäftsstelle stark auseinander gegangen.

Das Budget für die Arbeiten der Kommission beträgt 40’000 Franken. Vorgesehen sind 10 Sitzungen zwischen September 2020 und Juni 2021. Die Kanzlei Rudin Cantieni, die vom Rat beauftragt worden ist, soll ihre Untersuchung voraussichtlich bis Ende Jahr fortführen und ihren Bericht anschliessend der Kommission übergeben. Diese wertet ihn aus und formuliert basierend darauf konkrete Anträge an die Synode.

Kosten von 205’000 Franken
Unter einem weiteren Traktandum beschäftigte sich die Versammlung mit den Kostenfolgen der Krise. 14 Synodale hatten eine entsprechende Interpellation eingereicht und darin unter anderem gefragt, welche Kosten bisher durch externe Anwälte und Kommunikationsexperten entstanden sind und «auf welcher Rechtsgrundlage der Rat Kosten dieser Grössenordnung in eigener Kompetenz ausserhalb des Budgets» beschliesst. Ebenfalls stellten die Interpellanten Fragen zur Abfindung, die Gottfried Locher erhalten hat.

Der Rat legte daraufhin die bisherigen Kosten offen. So haben die Anwälte und Kommunikationsexperten, welche die Beschwerde der ehemaligen Mitarbeiterin bearbeitet haben, bevor sie zum Ratsgeschäft wurde, rund 162’000 Franken erhalten. Weitere 16’000 Franken kann die Kanzlei Rudin Cantieni bisher in Rechnung stellen. Insgesamt belaufen sich die Kosten durch die Aufträge des Rates in dieser Sache auf rund 198’000 Franken. Weitere rund 8000 Franken entstanden durch Arbeiten der GPK. Die totalen Kosten belaufen sich somit bis dato auf 205’000 Franken.

Pierre-Philippe Blaser nahm im Namen des Rates dazu Stellung. Die juristischen und kommunikativen Abklärungen im Vorfeld seien unumgänglich gewesen, da bis kurz vor Eingang der Beschwerde nicht klar gewesen sei, ob auch noch eine Strafanzeige eingehen würde. Diese Ausgaben wurden im Nachhinein vom Rat genehmigt. Zur Abfindung sagte Blaser, eine einvernehmliche Lösung mit Gottfried Locher habe vermutlich sogar weitere Kosten verhindert, da das Risiko eines Prozesses gross gewesen sei. Das vereinbarte Stillschweigen über die Höhe der Abfindung sei Voraussetzung für die Einigung gewesen.

Der Rat habe darüber hinaus die Kompetenz, im Sinne der EKS über die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses zu befinden. Das sei Teil der Geschäftsführung, so Blaser. Er erinnerte daran, dass es das oberste Prinzip gewesen sei, die Handlungsfähigkeit des Rates jederzeit zu gewährleisten. Sabine Brändlin, die im Zuge der Ereignisse ebenfalls ihr Amt niedergelegt hat, bekam gemäss Blaser keine Abfindung.

Geschäftsordnung einen Schritt weiter
Die verbleibende Zeit nutzte die Synode für Geschäfte, die schon länger in der Schwebe sind und immer wieder verschoben werden mussten. So schloss sie die im Herbst 2019 begonnene Erstlesung der Geschäftsordnung ab. Diese soll das AV-Reglement ersetzen und die Rechtsunsicherheiten beenden, die durch den frühen Start der EKS entstanden sind. Die zweite Lesung findet im November statt.

Ausserdem genehmigten die Synodalen ein Konzept für eine digitale Kommunikationsplattform mit einem Budget von 259’000 Franken für das Jahr 2020. Mit dieser Plattform will der Rat die Bekanntheit der EKS steigern und zur «Drehscheibe des Dialogs» nach innen und aussen werden. Zwar gab es durchaus kritische Voten aus der Synode, etwa zur anvisierten Zielgruppe der 24- bis 34-Jährigen, zu den wiederkehrenden Kosten in Höhe von 187’000 Franken sowie zur konkreten Strategie. Am Ende stimmte die Versammlung dem Konzept aber klar zu, wenn auch mit einer Plafonierung der wiederkehrenden Kosten sowie dem Auftrag an den Rat, in einem Bericht darzulegen, wie und mit welchem Inhalt er die genannte Zielgruppe erreichen will.

Zeitlich nicht mehr gereicht hat es am Ende für die Rechnung 2019. Diese war im Juni von der Traktandenliste gestrichen worden, mit dem Argument, die Bücher sollten aufgrund der aktuellen Krisensituation vorerst offengehalten werden. Nun wird sich die Synode im November damit beschäftigen.

Vanessa Buff, ref.ch

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