Gebäudeverkauf als Glücksfall

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26.06.2020
Die Synode der reformierten Kirche Basel-Stadt stimmte der Verlagerung des Oekolampad ins Finanzvermögen zu. Der Weg für den Verkauf des Gebäudekomplexes ist nun frei.

Die Synodalen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ERK trafen sich für einmal unter speziellen Vorzeichen zu ihrer ordentlichen Sitzung. Corona-bedingt fand die Synode unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften und unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Pauluskirche statt. «In der jetzigen Zeit können wir die grossen Räume, die uns sonst über den Kopf gewachsen sind, gut gebrauchen», sagte Synodepräsidentin Sabine Ammann zu Beginn der Parlamentssitzung. Vorschriftsgemäss waren die Synodalen im grosszügigen Kirchenraum platziert. Die Sitzung begann feierlich. Organistin Susanne Doll spielte drei berührende Stücke von Johann Sebastian Bach, Astor Piazzolla und Carlos Santana.

Hausverkauf
Dann war die Bearbeitung der Traktanden an der Reihe. Kirchliche Nutzungen würden im Gebäudekomplex Oekolampad schon seit Längerem nicht mehr stattfinden, erklärte Kirchenrat David Jenny. Ausserdem müsse das denkmalgeschützte Haus, das im nächsten Jahr neunzigjährig wird, umfangreich saniert werden mit einer geschätzten Kostenfolge von rund 10 Mio. Franken. Die Wibrandis- Stiftung sei bereit, diese Renovation zu übernehmen, die Gebäude am Allschwilerplatz 22, der Oekolampadstrasse 6 und 8 sowie an der Schönenbuchstrasse 9 zum Preis von etwas über 4 Mio. Franken zu kaufen und die Nutzung im Sinne der ERK weiterzuführen. Der Verkauf an die Wibrandis- Stiftung sei für die ERK geradezu ein Glücksfall, würde sie doch damit künftig vom Unterhalt befreit. Die Synodalen sprachen sich in der Folge einstimmig dafür aus, die Umwidmung des Gebäudekomplexes Oekolampad vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen der Kirche vorzunehmen, um die Veräusserung an die Wibrandis- Stiftung zu ermöglichen.

Im Rahmen einer Interpellation gab die Synode ihr Befremden über die Vorgänge in der Evangelischen Kirche Schweiz rund um den Rücktritt des Präsidenten Gottfried Locher zum Ausdruck. Sie wünschte, dass die Vorfälle rasch, unabhängig und transparent geklärt werden.

Kirchenbote weiterhin mit 16 Seiten
Dem Anzug von Pfarrer Daniel Frei und Ruedi Spöndlin, die Pilotphase des von 12 auf 16 Seiten erweiterten Kirchenboten Basel-Stadt für ein weiteres Jahr fortzuführen, stimmten die Synodalen mit grossem Mehr zu. «Das Format hat sich bewährt und die Finanzierung ist vorläufig gesichert», hielt Daniel Frei vorgängig fest. Mit den zusätzlichen vier Seiten wird die per Ende 2019 aus Spargründen eingestellte Basler B-Ausgabe kompensiert. Der Synode wird im nächsten Jahr ein Ratschlag vorgelegt, wie die Pilotphase in den Courant normal überführt werden kann.

Jeweils mit Glanzresultaten wählten die Synodalen Tobit Schäfer in die Geschäftsprüfungskommission und Georg Pfleiderer in die Leitungskommission Unterricht. Die Berichte der Gottesdienstkommission und der Planungskommission zu den Standorten 2023–2025 nahmen sie zur Kenntnis. Zudem genehmigte die Synode den Jahresbericht und die neu in den Bericht integrierte Jahresrechnung 2019. Diese schliesst mit einem Minus von 167 000 Franken statt der budgetierten 2,6 Mio. Franken ab. Es scheint, dass die Verantwortlichen die Kosten derzeit im Griff haben. Den Kirchensteuersatz und den Quellensteuersatz für das Jahr 2021 belässt die Synode unverändert auf acht Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Mit Freude nahm sie auch das Jahresergebnis 2019 der Bau- und Vermögensverwaltung zur Kenntnis, das einen Gewinn von 6 Millionen Franken aufweist. Davon werden 1,1 Mio. Franken an die ERK ausgeschüttet.

Teilrevision der Gottesdienstordnung
Zu guter Letzt stimmte die Synode der Teilrevision der Gottesdienstordnung zu. Mit der Teilrevision werden gesellschaftliche Veränderungen aufgenommen, erklärte Pfarrer Matthias Mittelbach. Sie umfasst acht inhaltliche Änderungen. So ist es nicht mehr erforderlich, dass bei einer Taufe zumindest einer der beiden Paten Mitglied einer christlichen Kirche sein muss. Ausserdem dürfen künftig Eheeinsegnungsgottesdienste auch ausserhalb einer Kirche, einer Kapelle oder eines Gemeindehauses stattfinden. Auf begründeten Wunsch der Brautleute können diese an einem anderen Ort, also zum Beispiel auch im Freien, erfolgen. Sicher ein Vorteil in Zeiten von Corona.

Toni Schürmann

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