Kommission soll Rücktritt von Sabine Brändlin untersuchen

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14.05.2020
Das Synodepräsidium der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz will eine Kommission einsetzen, um die Hintergründe von Sabine Brändlins Demission zu klären. Der entsprechende Bericht soll allerdings erst im Juni 2021 vorliegen. Das letzte Wort hat nun die Synode.

Die Aufarbeitung von Sabine Brändlins überraschendem Rücktritt aus dem Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS könnte sich noch eine Weile hinziehen. Wie das Synodepräsidium der EKS am 13. Mai mitteilte, soll eine nichtständige Kommission die Hintergründe aufklären.

Ein entsprechender Antrag soll der Synode am 15. Juni vorgelegt werden. Die Kommission werde den Auftrag haben, «alle notwendigen Untersuchungen in dieser Hinsicht durchzuführen und der Synode in angemessener Form Bericht zu erstatten sowie Lösungsvorschläge zu unterbreiten», heisst es in der Mitteilung. Allerdings soll der Bericht erst im Juni 2021 vorliegen. Das Synodepräsidium begründet seinen Entscheid damit, dass «Vorkommnisse von grosser Tragweite und Komplexität» zu klären seien.

Sabine Brändlin hatte am 24. April ihren sofortigen Rücktritt aus dem Rat der EKS bekanntgegeben (ref.ch berichtete). Als Grund nannte sie «unüberbrückbare Differenzen». Die EKS schrieb daraufhin in einer Mitteilung, dass der Rücktritt in Zusammenhang mit einem laufenden Geschäft stehe. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könnten aber keine weiteren Auskünfte gegeben werden.

Landeskirchen fordern Klärung
Daraufhin forderten mehrere Landeskirchen in einer Interpellation vom 8. Mai eine Klärung der Vorgänge (ref.ch berichtete). Unter anderem kritisierten sie, dass die unvollständigen Informationen der EKS zu «Spekulationen und Unsicherheiten» führen würden. Zudem zeigten sie sich besorgt über die Handlungsfähigkeit des EKS-Rates und seines Präsidenten.

Die Kirchenleitungen forderten den Rat deshalb auf, bis zur Synode vom 15. Juni Aufschluss über die Hintergründe der Demission zu geben.

ref.ch/no, 13. Mai 2020

Update: «Dieser Zustand darf nicht noch ein Jahr andauern»

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