Kanton Glarus: Konfirmationen werden verschoben

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09.03.2020
Auch die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus beobachtet die Entwicklungen rund um das Corona-Virus genau. In den neuesten Weisungen an die Kirchgemeinden werden unter anderem die Konfirmationen verschoben.

Die Verbreitung des Corona-Virus betrifft auch die Kirchen stark. In Gottesdienst, Unterricht und Seelsorge kommen Menschen zusammen, was die Ansteckungsgefahr grundsätzlich erhöht und zu Verunsicherung führt. Der reformierte Kantonalkirchenrat hat deshalb einen Ausschuss gebildet, welcher die landeskirchlichen Massnahmen koordiniert.

Nach einem Treffen mit dem Departement Finanzen und Gesundheit des Kantons Glarus erlässt der Rat Weisungen, die bis auf Weiteres gültig sind. Sämtliche Entscheidungen über kirchliche Veranstaltungen folgen dabei der klaren Regel: «Gesundheitsschutz hat Vorrang.» Die Kirchgemeinden werden angewiesen, ihre Infrastruktur bezüglich der Vorgaben von Bund und Kanton zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Erhöhtes Risiko bei Konfirmationen

Betroffen sind unter anderem die anstehenden Konfirmationen. Sie sind in allen Kirchgemeinden zu verschieben, bis neue Anordnungen gelten. Weil bei den Konfirmationsfeiern Menschen unterschiedlicher Generationen und geografischer Herkunft aufeinandertreffen, erachtet der Kirchenrat das Risiko als kritisch. Zudem wäre damit zu rechnen, dass etliche Angehörige gar nicht an der Konfirmation teilnehmen könnten, weil sie beispielsweise zur Risikogruppe gehören (Grosseltern) oder wegen Ansteckungsverdacht.

Die Weisungen gelten aber auch für andere kirchliche Handlungen. Beerdigungen sollen nur «im kleinen Kreis» stattfinden; von Abdankungen mit einer grossen Teilnehmerzahl ist abzusehen. Sie können «als Gedenkfeiern» auf später verschoben werden.

Ausserdem gelten die Bestimmungen des Kantons für Anlässe mit mehr als 150 Teilnehmenden – auch für Gottesdienste. Deren Gestaltung muss zudem den Gesundheitsschutz der Besucher gewährleisten: keine Begrüssungsrituale, kein Körperkontakt, Ausnutzen des gesamten Kirchenraums, ein eigenes Liedblatt oder Gesangbuch. Abendmahlsfeiern werden vorderhand nicht durchgeführt – im Blick auf Ostern soll die Frage aber erneut geklärt werden.

Der kantonale Kirchenrat überprüft die Situation laufend und informiert, wenn sich die Situation verändert. (mitg.)

Weitere Auskunft erteilen die Gemeindepfarrämter.