Hilfe in Not ist kein Verbrechen

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03.03.2020
Die verschärfte Asylpraxis unseres Landes führt dazu, dass immer mehr Flüchtlinge nur noch die Nothilfe erhalten. Das heisst, die Asylsuchenden haben keinen Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt. Sie leben in Armut.

Wer die Flüchtlinge in dieser Situation unterstützt oder ihnen Unterkunft gewährt, kann sich auf Grund des Ausländer- und Integrationsgesetzes strafbar machen. In letzter Zeit war dies zu beobachten. Demnächst werden die eidgenössischen Räte die Parlamentarische Initiative «Solidarität nicht mehr kriminalisieren» behandeln. Bis 2008 gab es im Ausländergesetz eine humanitäre Bestimmung, dass Handlungen aus achtenswerten Beweggründen von der Strafverfolgung ausgenommen sind. Auf diesen Artikel konnten sich Kirchen berufen, wenn sie Menschen in Not Obdach boten.

Die Parlamentarische Initiative verlangt die Wiedereinführung dieses Artikels, damit Kirchen, andere zivilgesellschaftliche Organisation und Einzelpersonen vor Strafverfolgung wegen humanitärer Hilfe geschützt würden. Humanitäres Engagement zur Linderung von Not und Bedürftigkeit soll alle Menschen erreichen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status.

Rechtzeitig zur Frühjahrssession 2020 haben der Kirchenrat der evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell, der Zentralrat des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden AR und der Vorstand der römisch-katholischen Kirchgemeinden AI die Stände- und Nationalräte AR und AI Andrea Caroni, Daniel Fässler, Thomas Rechsteiner und David Zuberbühler in einem Brief gebeten, die Parlamentarische Initiative "Solidarität nicht mehr kriminalisieren" anzunehmen. Auch die Schweizer Bischofskonferenz und die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) unterstützen die Initiative.

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