Konzerne, Heeb und Asylwesen im Fokus

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23.10.2019
Neben dem Budget 2020 dürften an der Synode vom 25. November 2019 in Weinfelden vor allem die Erneuerungswahl des Kirchenrates für die Amtsdauer 2020 bis 2024 und zwei parlamentarische Vorstösse zum Engagement der Kirche im Asylbereich und zur Konzernverantwortungsinitiative Kovi interessieren.

Bei der Erneuerungswahl des Kirchenrates ist ein Ersatz für Kirchenrat Rolf Bartholdi, Weinfelden, zu wählen. Als Jurist hat er während zwölf Jahren das Ressort Recht und Gesetzgebung betreut. Altershalber verzichtet er auf eine Wiederwahl für die Amtsdauer 2020 bis 2024 und scheidet am 31. Mai 2020 aus dem Kirchenrat aus. An der Wählerversammlung der Synode am 23. Oktober 2019 hat sich der Romanshorner Jurist Hanspeter Heeb als Kandidat für die Nachfolge von Rolf Bartholdi vorgestellt. Heeb ist seit 2006 Präsident der Primarschulgemeinde Romanshorn und seit 2016 Mitglied des Grossen Rates des Kantons Thurgau. Zur Wiederwahl stellen sich die Kirchenratsmitglieder Pfarrer Lukas Weinhold, Wängi, Ruth Pfister, Amriswil, Gerda Schärer, Berlingen und Kirchenratspräsident Pfarrer Wilfried Bührer, Frauenfeld.

Für mehr Verantwortung
In seiner Antwort auf die Interpellation des Synodalen Pfarrer Jakob Bösch, Münchwilen- Eschlikon, zur Konzernverantwortungsinitiative Kovi stützt sich der Kirchenrat auf die Stellungnahme ab, die der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK anfangs September 2019 herausgegeben hat. Der SEK hat sich für die Konzernverantwortungsinitiative ausgesprochen, die Schweizer Unternehmen in ihrer weltweiten wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Einhaltung der Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung und der Wahrung der Menschenrechte auf die in der Schweiz geltenden Gesetze verpflichten will.

Für mehr Menschenwürde
Unter dem Titel «Nothilfe und Menschenwürde » stellt der Synodale Hans Peter Niederhäuser, Weinfelden, dem Kirchenrat Fragen zum Engagement der beiden Thurgauer Landeskirchen im Zusammenhang mit dem Asylwesen und der Beteiligung der beiden Landeskirchen in der Peregrina-Stiftung, die für die Betreuung der Asylsuchenden und der anerkannten Flüchtlinge im Kanton Thurgau zuständig ist. In seiner Antwort hält der Kirchenrat fest, dass die beiden Landeskirchen sich im Rahmen der staatlichen Asylgesetzgebung dafür einsetzten, dass die Menschenwürde auch in der Situation geachtet werde, wenn Asylsuchende aufgrund eines abgewiesenen Asylentscheids in ihre Herkunftsländer zurückgeschafft würden. Die Antwort enthält auch eine kritische Würdigung der Struktur der Peregrina-Stiftung und der Rolle der Vertretung der beiden Landeskirchen in Stiftungsrat und Verwaltungskommission. Zu den weiteren Geschäften der Synode vom 25. November 2019 gehören: Der Entscheid über den Verbleib der Thurgauer Kirche im Verein Reformierte Medien (RM); die Neufestlegung des Stellenpensums für die Gefängnisseelsorge und der Beschluss zur Durchführung einer Gesprächssynode am 31. August 2020.


Die Synode vom Montag, 25. November 2019, beginnt mit einem Gottesdienst in der evangelischen Kirche Weinfelden. Die Verhandlungen im Rathaus starten um 9.30 Uhr. Sie sind öffentlich.


(4. November 2019, Ernst Ritzi)

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