Sorge um die Gesellschaft

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23.08.2019
«Es gibt über den Menschen einen Gott», und Selbstbestimmung am Lebensende berge Gefahren. So lässt sich die Haltung des Thurgauer Kirchenrates zusammenfassen.

Die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung im Zusammenhang mit dem Recht auf Selbstbestimmung betrachten der Kirchenrat der Evangelischen Landeskirche Thurgau und die vier kantonalen Dekanatsleitungspersonen mit Sorge. Immer mehr werde der Weg des assistierten Suizids auch dann in Erwägung gezogen, wenn Menschen an keiner schmerzhaften, tödlichen Krankheit litten, sondern ganz einfach, weil sie «lebenssatt» seien.

In einem Communiqué halten sie fest, dass es nicht darum gehe, über Menschen zu richten, die aufgrund unerträglicher Situationen aus dem Leben scheiden wollen. Falls aber der assistierte Suizid «zu einer normalen Option des Lebensendes» wird, sei dies eine «epochale Veränderung der Lebensausfassung». Es gelte zu beachten, dass Suizide immer auch andere Menschen beträfen. Ein wesentlicher Aspekt im Selbstverständnis von Christen sei es, «dass wir uns umeinander kümmern», schreiben die Kirchenverantwortlichen: «Das muss im Blick auf Menschen, die auf dem letzten Stück des Lebenswegs sind, in besonderem Mass gelten. » Sie machen sich deshalb stark für eine umfassende Betreuung von schwerstkranken und todesnahen Menschen (Palliative Care). Es seien im Thurgau grosse Anstrengungen unternommen worden, «die ein würdiges und mit möglichst wenig Schmerzen verbundenes Sterben ermöglichen». Gesetzgeberische Massnahmen seien nicht die Lösung, «weil dann definiert würde, in welchen Fällen ein Leben schützenswert wäre». Die Kirchenverantwortlichen wollen deshalb vor allem ihre Glaubensüberzeugung darlegen. Danach wollen sie «in Fragen von Leben und Sterben das Selbstbestimmungsrecht nicht über alles andere setzen, sondern darauf hinweisen, dass es über den Menschen einen Gott gibt».


Lesen Sie hier die ganze Stellungnahme!


(23. August 2019, Roman Salzmann)


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